Deutschförderung

Seit 1. September 2018 werden außerordentliche Schüler*innen, die dem Unterricht aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache nicht folgen können, in Deutschförderklassen oder Deutschförderkursen gefördert. Mehr Informationen gibt es hier.

Sprachstandsfeststellung mit MIKA-D (Messinstrument zur Kompetenzanalyse – Deutsch)

Für die Feststellung des (außer-)ordentlichen Status und die Zuteilung in Deutschförderklassen oder Deutschförderkursen steht seit April 2019 mit MIKA-D (Messinstrument zur Kompetenzanalyse-Deutsch) ein Instrument für den flächendeckenden Einsatz zur Verfügung, das verpflichtend anzuwenden ist.

Im Rahmen der Aufnahme eines Kindes mit nicht deutscher Erstsprache wird mit Hilfe des österreichweit verpflichtend durchzuführenden Tests MIKA-D das Sprachniveau des Kindes erhoben.

Das Sprachniveau wird in 3 Stufen eingeteilt:

  • ausreichend = Das Kind wird als ordentliche Schüler*in in die Schule aufgenommen und kann bei Bedarf im unterrichtsparallel laufenden Gegenstand "Besondere Förderung Deutsch" zusätzlich gefördert werden.
  • mangelhaft = Das Kind wird als außerordentliche Schüler*in in die Schule aufgenommen und besucht den Deutschförderkurs.
  • ungenügend = Das Kind wird als außerordentliche Schüler*in in die Schule aufgenommen und besucht die Deutschförderklasse.

Ein Kind kann maximal für die Dauer von 2 Schuljahren den Status "außerordentlich" bekommen. Während dieser Zeit erhält das Kind keine Leistungsbeurteilung.

pdfaufstiegsregelung_fur_auserordentliche_schulerinnen.pdf

Bildnachweis: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Oesterreichisches_Woerterbuch_43._Auflage_Deckel.jpg

 

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